Neue Alarmierungsbekanntmachung für Bayern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat am 12. Juli 2016 unter dem Aktenzeichen ID2-2225-2-2-1 die neue Alarmierungsbekanntmachung für Bayern veröffentlicht.

Eine Alarmierungsbekanntmachung (ABek) ist eine Vorschrift, die bestimmt, welche Einsatzmittel und -stärken bei einer bestimmten Einsatzart alarmiert werden müssen. Die ABek gilt für alle integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern und betrifft Feuerwehren, Rettungsdienst und das THW gleichermaßen. Sie muss bis zum 17. Juli 2017 umgesetzt sein.

Um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten, müssen die bestehenden Einsatzmittelketten, Bereichsfolgen, Tagesalarmstärken etc. neu überarbeitet werden. Dies gilt natürlich auch für den, uns betreffenden, Inspektionsbereich II des Lkr. Wunsiedel.

Zu diesem Zweck traf sich, am gestrigen Samstag, der zuständige Kreisbrandinspektor Marc Schmidt mit dem zuständigen Kreisbrandmeister Reinhold Brandwein und Stadtbrandinspektor Mario Hoffmann, Stadtbrandmeister Johannes Hackl sowie den Komandanten der Feuerwehr Schönwald Andreas Wagner und Robert Horvath, um die „Zuständigkeitszonen“ im Inspektionsbereich zu verteilen.

In mehrstündiger Arbeit wurden hier Karten gesichtet, es wurde diskutiert und gemalt. Auch Ehrenstadtbrandinspektor Max Schmidt stand, mit seiner langjährigen Erfahrung, bei kniffligen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Die folgenden Bilder sollen lediglich einen Eindruck verschaffen und zeigen keine offiziellen Ergebnisse dieser Zusammenkunft: